Ortsbezeichnung:
Austrasse, Schützenmattstrasse, Byfangweg
Angaben zum Projekt:
AUSTRASSE
Umgestaltung der Allmend, Gleisverschiebungen, Einmündungen Rütlistrasse, Spalentorweg und Holbeinstrasse jeweils Anpassungen der durchgehenden Trottoirs mit Trottoirüberfahrt und Fahrbahnanrampung, Anpassungen der Tramhaltestellen Brausebad, Schützenmattstrasse und Holbeinstrasse im Zusammenhang mit der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG), neue Tramwartehallen, neue Plakatträger.
Vor Liegenschaft Nr. 128: Steinpoller
SCHÜTZENMATTSTRASSE
Abschnitt vor Liegenschaften Nr. 42 – 61: Umgestaltung der Allmend, Anpassungen der Bushaltestellen Schützenmattstrasse im Zusammenhang mit der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG), neue Buswartehalle, neue Plakatträger, Vergrösserung der Baumrabatten.
BYFANGWEG
Vor Liegenschaften Nr. 12 – 14: CarSharing-Standplatz
Gesuchsteller:
Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt Tiefbauamt – Infrastruktur – Ausführung
Dufourstrasse 40/50
4001 Basel
Angaben zur Auflage:
Die Gesuchsunterlagen können beim Empfang des Bau- und Verkehrsdepartements, Dufourstrasse 40, 4001 Basel sowie im Internet unter https://www.bs.ch/bvd/planauflagen-und-anordnungen/allmend-bau-und- nutzungsgesuch eingesehen werden. Öffnungszeiten Empfang BVD: Montag bis Freitag 08.00-12.00 und 13.15-17.00 Uhr (Telefon 061 267 68 68).
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Einsprachen sind schriftlich und begründet innerhalb der Einsprachefrist (Datum siehe unten) an die Allmendverwaltung, Dufourstrasse 40/50, 4001 Basel einzureichen. Einsprachen können an Gesuchstellende und an betroffene Dritte weitergegeben werden, deren rechtliche oder tatsächliche Interessen durch den Ausgang des Verfahrens berührt sein könnten. Es wird darauf hingewiesen, dass allfällige Verkehrsanordnungen nicht Gegenstand des Planauflageverfahrens der Allmendverwaltung sind.
Frist: 30 Tage
Ablauf der Frist: 15.04.2025
Kontaktstelle:
Tiefbauamt des Kantons Basel-Stadt – Allmendverwaltung Dufourstrasse 40/50
4001 Basel
Bemerkungen:
Rechtsverbindlich sind die Publikationen im Kantonsblatt sowie die beim Kundenzentrum des Bau- und Verkehrsdepartements aufgelegten Originaldokumente!